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Unterbilanzhaftung bei der Kapitalberichtigung?
Der OGH hat in einer ausführlich begründeten Entscheidung – soweit ersichtlich erstmals – eine Unterbilanzhaftung der GmbH-Gesellschafter nach dem Modell der Differenzhaftung für den Fall der Kapitalberichtigung abgelehnt. Es handelt sich um eine Entscheidung des 3. Senates und nicht des für Gesellschaftsrecht fachzuständigen 6. Senates, weil das Verfahren durch eine Klage des Masseverwalters im Konkursverfahren betreffend eine GmbH eingeleitet wurde.
I. Problemstellung
Trifft die Gesellschafter einer GmbH bei einer Kapitalberichtigung dann eine Unterbilanzhaftung, wenn sich die in Stammkapital umzuwandelnde Kapitalrücklage als nicht werthaltig erweist? Der OGH verneint jüngst eine solche Haftung nach dem von der Sachgründung (§ 10a GmbHG) bekannten Modell der Differenzhaftung, dies entspricht der vom OGH ausführlich dokumentierten hM im Schrifttum: „Sind bei Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH aus Gesellschaftsmitteln (nominelle Kapitalerhöhung) die in der Bilanz ausgewiesenen, in Stammkapital umgewandelten Rücklagen nicht ausreichend werthaltig, besteht für die Gesellschafter gegenüber der GmbH dennoch keine Einlagenverpflichtung (zur realen Kapitalaufbringung) durch Zahlung des Fehlbetrags...