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GesRZ 5, Oktober 2010, Seite 245

Anlagestimmung – ein Instrument des österreichischen Kapitalmarktrechts?

Susanne Kalss

Die Prospekthaftung setzt den notwendigen Kausalitäts- und Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Fehlinformation und Vermögensdisposition voraus. Der Beitrag untersucht idZ die in Deutschland entwickelte Figur der prospektrechtlichen Anlagestimmung und ihre Übertragbarkeit auf das österreichische Kapitalmarktrecht.

I. Kausalität als allgemeine Haftungsvoraussetzung

Der Prospekthaftungsanspruch gem § 11 KMG setzt voraus, dass die Papiere aufgrund eines fehlerhaften Prospekts erworben wurden. Dies bedeutet, dass zwischen der Fehlerhaftigkeit des Prospekts und der getroffenen Anlageentscheidung ein die Haftung begründender Kausalzusammenhang bestehen muss. Hätte der geschädigte Anleger ohne die mangelhaften unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben im Prospekt genauso disponiert, fehlt die erforderliche Kausalität. Der Anleger muss sich daher im Vertrauen auf die Angaben des ihm bekannten Prospekts zum Kauf oder Verkauf entschlossen haben. Die unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospektangaben müssen daher Grundlage seiner Disposition sein. Ein fehlerhafter Prospekt muss zum Kauf des Produkts geführt haben und ist daher insofern kausal für den eingetretenen real...

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