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GesRZ 5, Oktober 2010, Seite 244

Deutschland: Restrukturierungsgesetz

Das Kabinett hat am einen Gesetzesentwurf zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) beschlossen. Ziel des Entwurfs ist es, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für das Finanzsystem zu bewältigen und Restrukturierungen nicht durch die öffentliche Hand zu finanzieren, sondern vorrangig vom Finanzsektor selbst. Staatliche Eingriffe sollen nur dann ergriffen werden, wenn es den Beteiligten nicht gelingt, im Wege von Verhandlungen eine angemessene Bewältigung der Krise zu erreichen.

Durch folgende Regelungen soll unter der Vermeidung von Enteignungen die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigt werden:

Das Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (KredReorgG) soll der eigenverantwortlichen Krisenbewältigung von Kreditinstituten dienen. Auf einer ersten Stufe ist ein Sanierungsverfahren vorgesehen, mit dem Schieflagen weit im Vorfeld einer Insolvenz durch frühes und entschiedenes Eingreifen auf der Ebene der G...

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