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Schenkungsvertrag auf den Todesfall und freies Viertel
iFamZ 2021/36
Die geschenkten, dem Beschenkten aber noch nicht übergebenen Sachen sind Teil des Verlassenschaftsvermögens; sie gehen mit dem Tod des Erblassers nicht ohne Übergabe in das Eigentum des Beschenkten über. Bei Liegenschaften ist zum Eigentumserwerb des Beschenkten die Einverleibung erforderlich; sie kann aufgrund des mit der Aufsandungserklärung versehenen Schenkungsvertrags und der Sterbeurkunde begehrt werden, ein besonderer Beschluss des Abhandlungsgerichts ist nicht erforderlich.
Die Schenkung auf den Todesfall ist eine unbedingte, mit dem Tode des Erblassers (Geschenkgebers) als Anfangstermin terminisierte Schenkung, die erst aus der Verlassenschaft erfüllt werden soll. Der Geschenkgeber bleibt in aller Regel bis zum Todesfall im Genuss der geschenkten Sache.
Die am verstorbene E. war Alleineigentümerin einer Liegenschaft. Mit Notariatsakt vom hat sie als Geschenkgeberin dem Antragsteller als Geschenknehmer diese Liegenschaft auf den Todesfall geschenkt, ausdrücklich auf den Widerruf der Schenkung verzichtet und sich verpflichtet, die Liegenschaft ohne Zustimmung des Geschenknehmers weder zu belasten noch zu veräußern. Die Vertragspart...