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GesRZ 3, Juni 2010, Seite 137

Auskunftsrechte und -pflichten für Vorstand und Aufsichtsrat im Konzern

Susanne Kalss

Der vorliegende Beitrag untersucht das äußerst komplexe, gleichermaßen durch gesellschaftswie durch kapitalmarktrechtliche Normen bestimmte Informationsregime für die Organe von Konzernunternehmen.

I. Einleitung

Geheimnis- und Informationsschutz im Gesellschaftsrecht sind eine Frage der Interessenabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens und den gegenläufigen Interessen unterschiedlicher Gruppen. Der Widerstreit zwischen Informationsbewahrung und Informationsweitergabe ist bereits in der – unabhängigen – Gesellschaft evident. Noch stärker tritt er im Konzern oder verbundenen Unternehmen zu Tage, ist der Konzern doch kein eigenständiges Rechtssubjekt, sondern eine wirtschaftliche Handlungs- und Wirkungseinheit. Die Interessenlage wird im Konzern deutlich komplexer, sind doch mehrere mehrgliedrige Gremien eingebunden und ist die Verfolgung des Unternehmenswohls als oberste Handlungsanleitung zwar für jede einzelne Gesellschaft das Leitprinzip, erfährt aber innerhalb eines Konzerns unterschiedliche Perspektiven. Sind schon in einer unabhängigen Gesellschaft in mehrpersonalen Gremien unterschiedliche – durchaus widerstreitende – Interessen zusammenzuführen, ist der m...

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