Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 1, Februar 2010, Seite 59

Widerruf der Privatstiftung durch einen von zwei Stiftern nach Wegfall (Tod) des anderen Stifters

Peter Csoklich

§ 3 Abs 2 und § 33 Abs 1, 2 PSG

§§ 34 und 35 Abs 2, 3 PSG

Mangels anderslautender Regelung in der Stiftungsurkunde führt der Wegfall eines Stifters bei Stiftermehrheit zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

(OLG Wien 28 R 238/08p; HG Wien 75 Fr 8348/08w)

Die Stiftungserklärung der von zwei Stiftern errichteten Privatstiftung (einer von ihnen ist inzwischen verstorben) umfasst neben der Stiftungsurkunde auch eine Stiftungszusatzurkunde. § 3 der Stiftungsurkunde lautet:

Dauer, Vorbehalt des Widerrufs

3.1. Die Stiftung wird auf unbestimmte Zeit errichtet.

3.2. Die Stifter ... behalten sich den Widerruf der Stiftungserklärung und der Stiftung vor.

Nach § 7 der Stiftungsurkunde bilden J. S. (der noch lebende Stifter) und dessen leibliche Nachkommen in gerader Linie den Kreis der Begünstigten.

S. 60§ 10 der Stiftungsurkunde lautet auszugsweise:

Änderung der Stiftungserklärung und Auflösung der Privatstiftung

10.1. Diese Stiftungserklärung (Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde) kann durch den Stifter ergänzt und/oder geändert werden.

10.2. Nach Ableben eines Stifters, wie auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Stifters, ist der Stiftungsvorstand mit schriftlicher Zusti...

Daten werden geladen...