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Gedanken zum Änderungsrecht des Stiftungsvorstands gemäß § 33 Abs 2 PSG sowie zur Auslegung von Stiftungserklärungen
Zugleich eine Besprechung der Entscheidung
Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Stiftungsvorstand zur Änderung der Stiftungserklärung berechtigt ist. Dem subsidiären Charakter des Änderungsrechts nach § 33 Abs 2 Satz 2 PSG entsprechend wird ferner untersucht, inwieweit einer Änderung der Verhältnisse bereits durch die Auslegung der Stiftungserklärung Rechnung getragen werden kann. Der Autor zeigt dabei auf, dass sich mithilfe der subjektiven Auslegung (konkreter: mithilfe des Instrumentariums der ergänzenden Auslegung) sachgerechte Ergebnisse erzielen lassen, die eine allzu weite Auslegung des Änderungsrechts entbehrlich machen.
I. Einleitung
In der Entscheidung vom , 6 Ob 198/13f, hat sich der OGH einmal mehr mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand einer Privatstiftung zu einer Änderung der Stiftungserklärung berechtigt ist. Der OGH hat dabei folgende allgemeine Leitsätze formuliert:
1. Der Stiftungsvorstand darf Änderungen nur zur Anpassung an geänderte Verhältnisse und nur unter Wahrung des Stiftungszwecks vornehmen.
2. Der im Stiftungszweck dargelegte Stifterwille ist vom Vorstand bei der Wahrnehmung seiner Abänderungsbefugnis jedenfalls zu beachten. Die „geänderten Ver...