Die Stiftermehrheit
1. Aufl. 2024
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S. 424. Stifterrechte
Die Einflussrechte des Stifters auf die Privatstiftung werden unter dem Begriff der Stifterrechte zusammengefasst. Sie sollen im folgenden Kapitel in Bezug auf ihre Reichweite und Wirkungsweise analysiert werden. Dazu werden zunächst die dabei gebrauchten Begrifflichkeiten definiert und anhand eines Rasters systematisiert (4.1.). Die Erläuterung der einzelnen Rechte wird schließlich in zwei Abschnitten vorgenommen, nämlich zunächst jene, die unmittelbar aufgrund des PSG zustehen (4.2.) sowie anschließend jene, die auf einem privatautonomen Vorbehalt in der Stiftungserklärung beruhen (4.3.).
4.1. Grundsätzliche Bemerkungen
Für die weitere Einteilung von Stifterrechten ist zunächst zwischen drei Begriffspaaren zu unterscheiden:
Gesetzliche zustehende Rechte – Vorbehaltene Rechte
Das Gesetz unterscheidet in § 3 Abs 2 PSG zunächst in Hinblick auf die Ausübung zwischen den dem Stifter „zustehenden“ und ihm „vorbehaltenen“ Rechten. Die Gesetzesmaterialien dazu nennen als „Rechte, die das Gesetz dem Stifter besonders einräumt“ und die somit auch ohne ausdrücklichen Vorbehalt jedenfalls zustehen das Recht auf Abgabe der Stiftungserklärung, das Recht zur Gestaltung der Privatstiftung und das Re...