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GesRZ 1, Februar 2010, Seite 59

Widerruf der Privatstiftung durch einen von zwei Stiftern nach Wegfall (Tod) des anderen Stifters

Peter Csoklich

§ 3 Abs 2 und § 33 Abs 1, 2 PSG

§§ 34 und 35 Abs 2, 3 PSG

Mangels anderslautender Regelung in der Stiftungsurkunde führt der Wegfall eines Stifters bei Stiftermehrheit zum Erlöschen des Widerrufsrechts.

(OLG Wien 28 R 238/08p; HG Wien 75 Fr 8348/08w)

Die Stiftungserklärung der von zwei Stiftern errichteten Privatstiftung (einer von ihnen ist inzwischen verstorben) umfasst neben der Stiftungsurkunde auch eine Stiftungszusatzurkunde. § 3 der Stiftungsurkunde lautet:

Dauer, Vorbehalt des Widerrufs

3.1. Die Stiftung wird auf unbestimmte Zeit errichtet.

3.2. Die Stifter ... behalten sich den Widerruf der Stiftungserklärung und der Stiftung vor.

Nach § 7 der Stiftungsurkunde bilden J. S. (der noch lebende Stifter) und dessen leibliche Nachkommen in gerader Linie den Kreis der Begünstigten.

S. 60§ 10 der Stiftungsurkunde lautet auszugsweise:

Änderung der Stiftungserklärung und Auflösung der Privatstiftung

10.1. Diese Stiftungserklärung (Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde) kann durch den Stifter ergänzt und/oder geändert werden.

10.2. Nach Ableben eines Stifters, wie auch für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eines Stifters, ist der Stiftungsvorstand mit schriftlicher Zusti...

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