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GesRZ 1, Februar 2010, Seite 27

Haftung einer Bank für allfälliges Fehlverhalten von externen Anlageberatern oder Vermittlern

Peter Knobl und Katharina Grafenhofer

In jüngster Zeit versuchen immer mehr Anleger, die sich mangelhaft beraten fühlen, ihre verlorenen Investitionen nicht (nur) vom jeweiligen Anlageberater oder -vermittler zurückzuerlangen, sondern auch die mit der Abwicklung der Kauf- und Depoteröffnungsanträge in ihrer Funktion als depotführende Institutionen betrauten Banken zu belangen. Dieser Beitrag untersucht die Rechte, Pflichten und möglichen Haftungsgrundlagen der beteiligten Rechtsträger aus wertpapieraufsichtsrechtlicher Sicht sowohl nach dem WAG 2007 als auch nach der davor maßgeblichen Rechtslage. Weiters sollen auch mögliche zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen einer Haftung für allfälliges Fehlverhalten im Rahmen einer Anlageberatung, Anlagevermittlung und Abwicklung von Effektengeschäften angeschnitten werden. Schließlich nimmt der Beitrag zum Thema „Ausstrahlungswirkung“ oder „Doppelnatur“ der Wohlverhaltenspflichten nach dem WAG 2007 Stellung.

I. Einführung

Eine neue Tendenz zeichnet sich in der aktuell von Anlegern gegen Emittenten, Banken und externe Anlageberater (Wertpapierdienstleistungsunternehmen bzw. Wertpapierfirmen) ausgelösten Prozessflut ab, die es näher zu untersuchen gilt: Mit der Begründung, nicht ausr...

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