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Kündigung des Treugebers bei der „kupierten“ Publikums-GmbH & Co KG
§ 879 Abs 3, § 1002 ABGB
§ 6 Abs 1 Z 1, § 15 Abs 1 KSchG
Der (vertragliche) Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts des Treugebers bei der „kupierten“ Publikums-GmbH & Co KG für die Dauer von 18 Jahren ist sittenwidrig, wenn der Anleger (Treugeber) – ohne eine gesellschaftsrechtliche Stellung zu erlangen – eine fortlaufende Zahlungspflicht über die gesamte Laufzeit übernommen hat, laufende Gewinnausschüttungen nicht vorgesehen sind und seine Beteiligung nicht handelbar ist. Ein Zeitraum von neun Jahren liegt jedoch unter jenem Zeitraum, für den eine Beschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts – bei geltungserhaltender Reduktion der Vereinbarung – als zulässig angesehen werden kann.
(OLG Wien 5 R 29/08h; HG Wien 35 Cg 7/07d)
Die beklagte GmbH ist Kommanditistin einer GmbH & Co KG. Am unterfertigte die Klägerin ein Angebot an die Beklagte auf Abschluss eines Treuhandvertrages über eine Beteiligung an dieser KG. Danach ist die von der Beklagten treuhändig zu erwerbende Kommanditbeteiligung von der Beklagten „gemäß den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages treuhändig zu verwalten”. Die Klägerin verpflichtete sich für die Dauer der Laufzeit des Treuhandverhält...