Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kapitalentsperrung über die Grenze – Gestaltungschancen und Fallstricke
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den zur Kapitalentsperrung bestehenden Vorgaben des EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG). Dabei wird der Frage nachgegangen, wie der österreichische Regelungskomplex in den internationalen Kontext einer grenzüberschreitenden Verschmelzung „eingepasst“ werden kann.
I. Einleitung
In der Beratungspraxis besteht ein Bedarf an der Durchführung von grenzüberschreitenden Verschmelzungen.
De lege lata ist ein auf den ersten Blick klares Regelungsgefüge sowohl für den Fall von Importverschmelzungen (Verschmelzung aus dem Ausland auf eine österreichische Gesellschaft) als auch von Exportverschmelzungen (Verschmelzung aus Österreich auf eine ausländische Gesellschaft) gegeben. Sedes materiae ist dabei – aus dem Blickwinkel der an der Umstrukturierung beteiligten österreichischen Gesellschaft – das EU-VerschG, kombiniert mit den relevanten Bestimmungen des AktG und GmbHG.
Auf den zweiten Blick ergeben sich in der Beratungspraxis häufig Fragestellungen, die durch den vorgegebenen Gesetzeswortlaut alleine nicht bewältigbar sind. Dies ist freilich kein Spezifikum der grenzüberschreitenden Verschmelzung. Jedoch kann sich diese Situation gerade in Fällen grenzüberschreitender Umstrukturierungen als besonders hera...