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Die Privatstiftung als Konzernspitze
Die Privatstiftung (§ 1 PSG) ist im österreichischen Unternehmertum heute nicht mehr wegzudenken. Mittlerweile gibt es über 3.200 Privatstiftungen in Österreich, die nach Schätzungen ein Vermögen von über 60 Mrd Euro verwalten. Viele dieser Stiftungen üben eine unternehmerische oder unternehmensnahe Funktion aus. Sie agieren dabei oft auch als Holding oder gar Konzernspitze. Dieser Beitrag untersucht die Zulässigkeit der Tätigkeit der Privatstiftung als Konzernspitze
I. Einleitung
Das PSG widmet sich den Fragen der Stiftung als Konzernspitze nur zum Teil. Während etwa § 15 AktG oder § 115 GmbHG den Konzern zumindest definieren und damit auch für zulässig erklären, hat sich der Gesetzgeber zur Stiftung an der Spitze eines Konzerns nicht geäußert. Lediglich in § 18 PSG wird auf das Konzernrechnungslegungsrecht des UGB verwiesen und § 22 PSG enthält Vorschriften über die Errichtung des Aufsichtsrats einer Privatstiftung, die Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften einheitlich leitet oder aufgrund einer unmittelbaren Beteiligung von mehr als 50 % beherrscht.
Ein Verbot der Stiftung als Konzernspitze ergäbe sich allenfalls aus § 1 PSG, der die Handlungsgrenzen der Privatstiftung aufzeigt. Abs 1 behandelt den verbotenen Zweck der Stiftung; i...