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Zur Inanspruchnahme der Sicherstellung des Werkunternehmers bei Bauverträgen
immo aktuell 2026/21
Die Inanspruchnahme der dem Werkunternehmer nach § 1170b ABGB gegebenen Sicherheit setzt bloß Zahlungsverzug des Werkbestellers voraus; soweit in den Entscheidungen zu , und , auch für den Fall unberechtigter Einwendungen des Werkbestellers gegen den Entgeltanspruch die Inanspruchnahme der Sicherheit für unzulässig erachtet wurde, kann diesen nicht gefolgt werden.
Sachverhalt: [1] Die Zweitgegnerin der gefährdeten Partei (Zweitantragsgegnerin) war aufgrund eines am geschlossenen Vertrags zu Lieferungen und Leistungen für eine thermische Metallgewinnungsanlage am Standort in E* an die gefährdete Partei (Antragstellerin) verpflichtet. Diese Anlage soll der Aufbereitung und Verarbeitung von speziellen Abfallprodukten, insbesondere aus dem Recycling von Automobilen (sogenannte Schredder Leichtfraktion) dienen. Vor allem aus geschmolzenem Auto- und Elektroschrott sollen Edelmetalle gewonnen werden. Gleichzeitig soll die Anlage Dampf für die Produktion von Elektrizität und Wärme produzieren.
[2] Der Liefer- und Leistungsumfang der Zweitantragsgegnerin beinhaltete unter anderem Engineeringleistungen, die Lieferung der...