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GesRZ 4, August 2009, Seite 234

Betriebseinbringung in eine Kapitalgesellschaft; Wirksamkeit von Insich-Geschäften im Fall der Protokollierung der rechtsgeschäftlichen Erklärung in einer Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung

Oskar Winkler

§§ 6, 18 Abs 5 GmbHG

Art 5 der 12. Richtlinie 89/667/EWG des Rates auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter

1. Bei der Einbringung des Betriebs eines Einzelunternehmers als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein, vielmehr gehen die einzelnen Vermögensgegenstände und Rechte nur durch Einzelübertragung (Einzelrechtsnachfolge) auf die Kapitalgesellschaft über.

2. Wird das Einzelunternehmen „samt allen Aktiven und Passiven, sohin umfassend das gesamte Betriebsvermögen“, als Sacheinlage in die Kapitalgesellschaft eingebracht, so liegt darin eine alle Forderungen des einbringenden Unternehmens umfassende (und grundsätzlich zulässige) Globalzession.

3. Das Protokoll über eine Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, in dem eine in dieser Tagsatzung abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärung des Alleingesellschafters festgehalten wird, ist eine iSd § 18 Abs 5 GmbHG unverzüglich errichtete Urkunde über das Rechtsgeschäft.

(LG Innsbruck 4 R 192/08a; BG Innsbruck 35 C 870/07w)

Der Kläger hatte mit der beklagten Versicherungsgesellschaft eine Gewerbe-Standardversicherung...

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