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GesRZ 3, Juni 2009, Seite 179

Pfändung und Anordnung des Freihandverkaufs des Geschäftsanteils des Alleingesellschafters einer GmbH bei Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter

Andreas Frauenberger

§ 331 Abs 1, § 332 Abs 1 EO

§ 76 Abs 4 GmbHG

Eine (analoge) Anwendung von § 76 Abs 4 GmbHG kommt bei einer Einmanngesellschaft, deren Satzung Übertragungsbeschränkungen für Geschäftsanteile der GmbH nur zugunsten weiterer Gesellschafter anordnet, nicht in Betracht.

(LG Wels 22 R 50/08x; BG Grieskirchen 5 E 1098/06t)

Der Verpflichtete ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.

Nach Pkt IX.2. des Gesellschaftsvertrags hat ein Gesellschafter, der die Abtretung seines Geschäftsanteils oder von Teilen desselben unter Lebenden an Nichtgesellschafter beabsichtigt, den Geschäftsanteil zuvor allen übrigen Gesellschaftern mittels eingeschriebenen Briefs unter Bekanntgabe der Abtretungsbedingungen zum Verkehrswert zum Erwerb anzubieten; jeder Gesellschafter hat ein Aufgriffsrecht im Verhältnis seiner Bewilligung.

  • Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderung gegen den Verpflichteten die Pfändung von dessen Geschäftsanteil gem § 331 Abs 1 EO. Es stellte den Schätzwert der „100%igen Geschäftsanteile“ des Verpflichteten betragsmäßig fest und bewilligte zugleich die Verwertung der Anteile durch Verkauf mittels öffentlicher Versteigerung mit dem Beisatz, dass der Verkauf – so...

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