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ASoK 8, August 2018, Seite 288

Die wichtigsten Eckpunkte des Arbeitszeitpakets 2018

Eine erste Einschätzung der Auswirkungen

Martin Risak

Mit der am in Kraft tretenden Novellierung des AZG und des ARG wurde das österreichische Arbeitszeitrecht wesentlich verändert. Neben der Ausweitung und Neuformulierung der Ausnahmeregelungen kam es im Wesentlichen zu einer Ausweitung der Arbeitszeithöchstgrenzen auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche sowie zu einer Erleichterung hinsichtlich der Anordnung von Überstunden. Dieser Beitrag legt die wesentlichen Änderungen dar und unternimmt eine erste Einschätzung der Auswirkungen.

1. Zur Genese des Gesetzes

Ohne Ministerialentwurf und Begutachtungsverfahren wurde am von den Abgeordneten Peter Haubner und Ing. Wolfgang Klinger samt Kollegen ein Initiativantrag zur Änderung insbesondere des AZG und des ARG in den Nationalrat eingebracht. Darin war noch vorgesehen, dass die Änderungen erst mit in Kraft treten sollten (§ 34 Abs 37 AZG in der Fassung des Initiativantrags). Dies wurde bekanntlich durch einen Abänderungstrag im Plenum des Nationalrats am dann auf den geändert. Dieser enthielt auch – wohl in Reaktion auf die heftigen politischen Diskussionen – die Koppelung der Ausweitung der Normalarbeitszeit bei Gleitzeit auf 12 Stunden nur bei ganztätigem Zeitguthabensverbrauch (§ 4 Abs 4 AZG), die sogenannte Freiw...

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