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GesRZ 3, Juni 2009, Seite 136

Due Diligence und Gewährleistung im Share Purchase Agreement

Lukas Röper

In der M&A-Praxis wird das gesetzliche Gewährleistungsregime des ABGB häufig als ungenügend oder zumindest unklar empfunden. Diese Gewährleistungsvorschriften erfüllen vielfach nicht die Bedürfnisse von Parteien einer M&A-Transaktion nach sachgerechten und berechenbaren wirtschaftlichen Ausgleichsmethoden im Fall von Leistungsstörungen. In internationalen M&A-Transaktionen wird daher versucht, soweit zulässig, durch vertragliche Vereinbarungen die nationalen Gewährleistungsregime zu ersetzen. So werden etwa in share purchase agreements in umfangreichen reps & warranties Zusicherungen in Bezug auf den Verkaufsgegenstand und Rechtsfolgen bei Verletzung festgelegt. Sie basieren größtenteils auf im Due-Diligence-Prozess gewonnenen Erkenntnissen. Die Wechselwirkungen zwischen Due-Diligence-Prozessen und den gewährleistungsrechtlichen Bestimmungen eines share purchase agreement sind in der Praxis jedoch nicht immer völlig klar.

I. Begriff und Ursprung der Due Diligence

Die Due-Diligence-Prüfung ist ein wesentliches Element einer M&A-Transaktion. In der Due-Diligence-Prüfung wird das Zielunternehmen in rechtlicher, wirtschaftlicher, finanzieller, steuerlicher und strategischer Hinsicht durchleu...

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