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GesRZ 3, Juni 2009, Seite 124

Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009

Am wurde die Regierungsvorlage zum AktRÄG 2009 im Ministerrat verabschiedet. Der Entwurf sieht einige Änderungen gegenüber dem Ministerialentwurf vor: So wurde etwa die Einberufungsfrist für die ordentliche Hauptversammlung von 30 auf 28 Tage herabgesetzt. Die Regierungsvorlage ist abrufbar unter:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00208/fnameorig_159450.html

Rubrik betreut von: Julia Fragner und Matthias Schimka
Verfasst von Dr. Julia Fragner und Mag. Matthias Schimka, wissenschaft liche Mitarbeiter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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