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GesRZ 4, August 2008, Seite 234

Informationsanspruch des GmbH-Gesellschafters

Gottfried Thiery

§ 22 GmbHG

Die Inanspruchnahme des (unfassenden) Informationsanspruchs durch einen GmbH-Gesellschafter ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn damit gesellschaftsfremde, die Gesellschaft schädigende Interessen verfolgt werden, etwa wenn der Gesellschafter dadurch Geschäftsinformation erlangen will, die er für sein Konkurrenzunternehmen benötigt oder zu verwenden gedenkt. Beweispflichtig hierfür ist die zur Information verpflichtete Gesellschaft.

(OLG Linz 6 R 156/07i; LG Wels 29 Fr 2373/07t)

Zwischen der Rechtsvorgängerin der W. GmbH & Co KG und der Antragsgegnerin wurde 1970 ein Generallizenz- und Beratungsvertrag abgeschlossen, dessen Punkt II.6. die Lizenzgeberin berechtigt, jederzeit bei der Antragsgegnerin sämtliche Verkaufsunterlagen, soweit sie den Verkauf von im Lizenzverfahren hergestellten Produkten betreffen, einzusehen oder durch einen vereidigten Buchprüfer überprüfen zu lassen.

Am 15. und fand eine Überprüfung der Lizenzabrechnungen 2006 statt. Anlässlich dieser Überprüfung unterfertigten die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Für den beriefen die Geschäftsführer der Antragsgegnerin eine ao Generalversammlung (in der Folge: GV)...

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