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GesRZ 3, Juni 2008, Seite 147

Gesellschafterhaftung und Dritthaftung

Patrick Warto

Die Frage des Forderungsüberganges auf den Gesellschafter einer OG, der eine Gesellschaftsschuld bezahlt, hat man bislang vornehmlich abstrahiert von konkreten Fallgestaltungen diskutiert. In der einzigen Entscheidung zum Thema bejaht der OGH eine analoge Anwendung des § 1358 ABGB auf den ausgeschiedenen Gesellschafter. Praktische Konsequenz der Annahme einer Legalzession ist allerdings der Übergang von Sicherungsrechten. Es erhebt sich somit die Frage, in welchem Verhältnis die Gesellschafterhaftung zur Haftung externer Sicherungsgeber steht. Der Autor vertritt die These, dass die Gesellschafterhaftung der Haftung externer Sicherungsgeber vorgeht. Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 1358 ABGB liegen nicht vor.

I. Einleitung

Der OG-Gesellschafter X bezahlt eine Gesellschaftsschuld. Die Schuld ist durch eine Bürgschaft des B besichert. Der Ersatzanspruch des X gegen die Gesellschaft scheitert. Kann der Gesellschafter gegen den Bürgen B Regress nehmen?

Wie das angeführte Beispiel zeigt, ist die Frage, ob es zu Gunsten des in Anspruch genommenen OG-Gesellschafters zu einer Legalzession kommt, nicht bloß theoretischer Natur. § 1358 ABGB normiert, dass derjenige, der eine fremde Schuld, für die er haftet,...

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