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GesRZ 1, Februar 2008, Seite 22

Schadenersatzanspruch des Alleinaktionärs bei Ausschluss eines Teils des Bilanzgewinns von der Ausschüttung

Florian Linder

§ 126 Abs 3 AktG

§ 1293 ABGB

1. Macht der Vorstand von seinem Recht auf Rücklagenbildung nicht Gebrauch, indem er Gewinnvortrag und Jahresgewinn in den Bilanzgewinn einstellt, so ist der Bilanzgewinn nach Feststellung des Jahresabschlusses an die Aktionäre zu verteilen.

2. Die Hauptversammlung darf ohne satzungsmäßige Grundlage den Bilanzgewinn weder ganz noch teilweise von der Verteilung ausschließen, und zwar auch nicht im Wege eines Gewinnvortrags auf neue Rechnung. Nimmt sie dennoch einen Gewinnvortrag anstelle der nach § 126 Abs 3 AktG gebotenen Vollausschüttung vor, entsteht dem ausschüttungsberechtigten Alleinaktionär ein ersatzfähiger Schaden. Er besteht in der Entziehung der Zugriffsmöglichkeit auf den Gewinnanteil.

3. Das für den Schadenersatzanspruch erforderliche rechtswidrige und schuldhafte Verhalten fehlt, wenn die Entscheidung der Geschäftsführer der Alleinaktionärin aufgrund der Gesellschafterverhältnisse zwangsläufig nur mit den Interessen einer Gesellschaftergruppe in Einklang stehen kann.

(OLG Linz 1 R 151/06s; LG Salzburg 14 Cg 92/05z)

Der Kläger und die beiden Beklagten sind kollektiv vertretungsbefugte Geschäftsführer einer Holding-GmbH, die ihrerseits Alleinaktionärin einer opera...

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