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UWG-Novelle 2007
Die UWG-Novelle 2007 ist die größte UWG-Reform seit Jahren und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (im Folgenden: RL-UGP), deren Vorgaben ab anwendbar sind. Die Kernpunkte der UWG-Novelle 2007 sind:
Die Ersetzung des Begriffs der „guten Sitten“ durch den Begriff der „Unlauterkeit“, wobei mit § 1 Abs 1 UWG (neu) eine „gespaltene“ Generalklausel eingeführt wird, die unterscheidet zwischen 1.) unlauteren Geschäftspraktiken zwischen Unternehmern (Bereich B2B) sowie 2.) unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern (Bereich B2C);
S. 4die Einführung des Begriffs und die Regelung „aggressiver Geschäftspraktiken“ (für die im österreichischen Recht bisher keine ausdrücklichen Vorschriften bestanden, sondern nur eine einschlägige Rspr auf der Grundlage des § 1 UWG);
die Einbeziehung nachvertraglichen Verhaltens in das Lauterkeitsrecht (zB irreführende Hinweise durch einen Unternehmer über nicht bestehende Zahlungsverpflichtungen, irreführende Angaben in Gebrauchsanweisungen);
die Erfassung des Kennzeichenmissbrauchs/Imitationsmarketings (bisher § 9 Abs 3 UWG bzw § 51 Markenschutzgesetz) als Irreführungstatbestand, womit eine erweiterte Klagslegitimation der Verbraucherschutzverbände, insb des VKI, verbunden is...