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GesRZ 3, Juni 2007, Seite 151

Schiedsverfahren und Gesellschaftsrecht

Andreas Reiner

Der vorliegende Beitrag behandelt die gesellschaftsrechtlichen Implikationen des neuen Schiedsrechts.

I. Einleitung

Das Gesellschaftsrecht ist traditionell ein wichtiges Anwendungsgebiet der Schiedsgerichtsbarkeit. Die wesentlichen Gründe dafür sind die Vertraulichkeit von Schiedsverfahren, die relative Raschheit durch die Eininstanzlichkeit des Schiedsverfahrens, die Beteiligung der Parteien an der Bestellung der Schiedsrichter und bei Sachverhalten mit Auslandsbezug die im Vergleich zu staatlichen Gerichtsurteilen außerhalb des Geltungsbereichs der Brüssel-I-VO gegebene größere internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen auf Grund des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Das am in Kraft getretene Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2006 (im Folgenden: SchiedsRÄG) hat durch die grundsätzliche Erweiterung der objektiven Schiedsfähigkeit eine auch für gesellschaftsrechtliche Schiedsverfahren wesentliche Neuerung gebracht. Andere Fragen, wie etwa jene der Gültigkeitsvoraussetzungen von Schiedsvereinbarungen in Satzungen, der Bindung neu beitretender Gesellschafter an die in den Statuten enthaltene Schiedsvereinbarung, der Abs...

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