Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behindertenstatus eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers und Lohnnebenkostenbefreiung
2011/15/0128; Kuprian, DB-Befreiung für wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer bei Behinderung? PV-Info 7/2012, 19.
Nach den Lohnnebenkostengesetzen (FLAG, KommStG) sind Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des BEinstG beschäftigt werden, von der Beitrags- bzw. Bemessungsgrundlage ausgenommen. Der VwGH hat nunmehr (der UFS-Rechtsprechung und den Aussagen der Verwaltungspraxis entsprechend) festgehalten, dass diese Befreiung nur die Arbeitslöhne der unselbständig Beschäftigten (der arbeitsrechtlichen Dienstnehmer), nicht jedoch die (ebenfalls den Lohnnebenkosten unterliegenden) Vergütungen wesentlich beteiligter Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, die sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisen, betrifft.
Das Erkenntnis entspricht zwar dem Gesetzeswortlaut; sachgerecht wäre es aber, den in die Lohnnebenkostenpflicht einbezogenen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern auch die auf Dienstnehmer bezogenen Lohnnebenkostenbefreiungen angedeihen zu lassen.