zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2023, Seite 259

Neue Meldepflichten für Gewinnausschüttungen im GSVG und FSVG

Die Rechtslage ab 1. 1. 2023

Thomas Neumann

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen seit jeher der Beitragspflicht nach dem GSVG, sofern aufgrund dieser Tätigkeit nicht schon eine ASVG-Pflichtversicherung vorliegt. Bis Ende 2018 wurde dies seitens der SVA (ab : SVS) nicht vollzogen, weil es keine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Finanzbehörden und der SVS gab. Dies wurde durch die am kundgemachte Verordnung BGBl II 2020/38 geändert und die SVS ist seit 2019 faktisch in der Lage, für zugeflossene Gewinnausschüttungen die entsprechenden Sozialversicherungsbeträge den GSVG-Gesellschafter-Geschäftsführern vorzuschreiben. Mit der am kundgemachten Verordnung BGBl II 2022/432 wurden auch jene Personen von der Meldepflicht erfasst, die nach dem FSVG als Gesellschafter-Geschäftsführer versichert sind; zusätzlich wurde diese auf Nur-Gesellschafter der GSVG- und FSVG-Versicherten einer GmbH ausgedehnt.

1. Rechtslage bis 2022

Gemäß § 25 Abs 1 GSVG sind „für die Ermittlung der Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte gemäß § 2 Abs. 1 ... die im jeweiligen Kalenderjahr auf einen Kalendermonat der Erwerbstätigkeit im Durchschnitt entfallenden Einkünfte aus einer oder mehreren Erwerbstätigkeiten, die der Pflichtversicherun...

Daten werden geladen...