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Pflichtversicherung von Geschäftsführern
VwGH schafft Klarheit bei der Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die Beitragsgrundlage
Das Erkenntnis des , bringt wesentliche Änderungen für die Pflichtversicherung von Geschäftsführern und Liquidatoren nach dem GSVG mit sich und bestätigt die Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Der VwGH hat entschieden, dass Gewinnausschüttungen an geschäftsführende GmbH-Gesellschafter unabhängig von ihrer Höhe in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die Pflichtversicherung einfließen, sofern ein auch nur minimaler Geschäftsführerbezug besteht.
1. Sachverhalt und Verfahrensgang
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Revisionswerberin R, die von März 2013 bis Mai 2019 als alleinige geschäftsführende Gesellschafterin der A-GmbH (die ab 2017 kein Kammermitglied mehr war) eingetragen war und 100 % der Anteile hielt. Am beschloss die Generalversammlung die Auflösung der Gesellschaft, und R wurde zur Liquidatorin bestellt, nachdem sie als Geschäftsführerin abberufen worden war. Ihre Tätigkeit als Liquidatorin übte sie bis zur Löschung der Gesellschaft im September 2020 aus.
Für das Jahr 2019 (die GmbH war zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied der Wirtschaftskammer mehr) wurde im Einkommensteuerbescheid der Revisionswerb...