Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IFRS-Bilanzierung: Neues für das Geschäftsjahr 2021
Regelmäßig bringt der Anfang eines neuen Jahres für IFRS-Bilanzierende auch einige Veränderungen oder gar gänzlich neue Regelungen für die Rechnungslegung. Zu Beginn des Jahres 2021 waren es – anders als in den Vorjahren – allerdings nur wenige Neuerungen. Letztmals waren in den Jahren 2018 und 2019 mit IFRS 15 und IFRS 16 vollständig neue Standards erstmals in der EU anzuwenden. Zu Beginn des Jahres 2020 gab es lediglich Modifikationen an bestehenden Vorschriften zu beachten. Für das Jahr 2021 sind nur wenige Änderungen relevant, die allesamt ein Resultat der IBOR-Reform sind. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde zudem schon unterjährig im Jahr 2020 eine kurzfristige, temporäre Veränderung an IFRS 16 verabschiedet, deren Gültigkeit zwischenzeitlich verlängert worden ist. Sowohl die DPR als auch die ESMA haben in diesem Zusammenhang im Jahr 2021 bereits angekündigt, dass der Umgang mit der Corona-Krise in den Rechenwerken und der Berichterstattung auch bei deren Abschlussdurchsichten eine bedeutende Rolle spielen wird. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über die Modifikationen an den Rechnungslegungsvorschriften.