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IRZ 5, Mai 2021, Seite 195

Liebe Leserinnen und Leser,

//großer Wurf. Die EU-Kommission hatte für den den Entwurf zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie angekündigt und hat geliefert (IRZ 2021, 211, und Wulf/Kirste, IRZ 2021, 220). Die Katze ist aus dem Sack, und die EU macht Druck. Der Startschuss für eine globale Nachhaltigkeitsberichterstattung ist gefallen. Mit einem klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Finanzberichterstattung zeigt die EU-Kommission, wo die Reise hingeht. Im Gepäck: sowohl die Ausweitung von Berichtspflichten als auch des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen (bis hin zu SMEs), die Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, die zwingende Verortung der Nachhaltigkeitsberichte im Lagebericht (und den damit einhergehenden zeitlichen Restriktionen sowie mit digitalem Tagging) und die klare Zuweisung von Verantwortlichkeiten für Management und Aufsichtsrat (Ausweitung des Bilanzeids). Parallel dazu sollen noch verbindliche Sustainability Reporting Standards entwickelt werden.

[i]Turbo für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Anwendungszeitpunkt der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. Non-Financial Reporting Directive (NFRD II) soll schon für Geschäftsjahre gelten, die am oder nach...

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