WPFG § 43. Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der
Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests, BGBl. I Nr. 237/2022, gültig ab 01.02.2023
7. Abschnitt Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen§ 43. Einbeziehung von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
Die FMA hat Investmentholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests miteinzubeziehen.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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PAAAG-29255