WPFG § 35. Unterrichtung der EBA, BGBl. I Nr. 237/2022, gültig ab 01.02.2023
6. Abschnitt Aufsichtliche Maßnahmen und Befugnisse§ 35. Unterrichtung der EBA
Die FMA hat die EBA über
1. ihren Überprüfungs- und Bewertungsprozess gemäß § 25,
2. die Methode für den Erlass von Entscheidungen gemäß den §§ 28 bis 30 und
3. den Umfang der gemäß § 49 verhängten Verwaltungssanktionen
zu unterrichten.
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