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ASoK 8, August 2012, Seite 315

BMF-Info zum Vorwegbesteuerungsmodell für Betriebspensionen

zu steuerlichen Zweifelsfragen zu § 48b PKG, BMF-010203/0306-VI/6/2012.

In den Praxis-News wurde mehrfach über die im Rahmen des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (BGBl. I Nr. 22/2012) eingeräumte Möglichkeit berichtet, Pensionskassenleistungen aus Arbeitgeberbeiträgen nicht zur Gänze der nachgelagerten Besteuerung zu unterwerfen, sondern zu einer 20%igen bzw. 25%igen Vorwegbesteuerung der Deckungsrückstellung S. 316 zu optieren, um in der Folge nur mehr 25 % der (durch die Vorwegbesteuerung gekürzten) Rentenleistung zu besteuern (siehe dazu die Praxis-News vom April und Mai 2012, ASoK 2012, 150 und 194). Das Finanzministerium hat dazu nun eine eigene Information erlassen, die folgende wesentliche Punkte festhält:

  • Die Option zur Vorwegbesteuerung ist bis zu erklären und kann auch nur bis zu diesem Zeitpunkt widerrufen werden.

  • Stichtag der Vorwegbesteuerung ist der (Entstehung der Steuerschuld). Hat ein Anwartschafts- bzw. Leistungsberechtigter die Vorwegbesteuerung beantragt und verstirbt er bis zu diesem Zeitpunkt, ohne Hinterbliebene zu hinterlassen, dann ist keine Steuer abzuführen. Hinterlässt er Hinterbliebene, so gilt die abgegebene Optionserklärung auch für die...

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