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Rechtsdurchsetzung im Arbeitsrecht
Brameshuber/Wolf (Hrsg)

Rechtsdurchsetzung im Arbeitsrecht

Aktuelle Fragen und Herausforderungen

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5533-8

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Rechtsdurchsetzung im Arbeitsrecht (1. Auflage)

S. 281. Grundlegendes

Recht haben bedeutet nicht immer auch Recht zu bekommen - das lässt sich gerade am Beispiel der Lohngleichheit gut veranschaulichen. Ausgangspunkt ist das Prinzip der Lohngleichheit: Das Prinzip der Lohngleichheit geht bereits auf die Gründungsverträge der EWG von 1957 zurück und besagt, dass Frauen und Männer den Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche bzw gleichwertige Arbeit haben. Ungeachtet dessen sind wir in der Praxis noch immer mit einem Gender Pay Gap konfrontiert, der trotz über 45 Jahren GlBG und über 65 Jahren Primärrecht noch nicht geschlossen wurde bzw sich zu langsam schließt.

Der (unbereinigte) Gender Pay Gap basierend auf dem Vergleich der Brutto-Stundenlöhne von Männern und Frauen in Österreich betrug im Jahr 2023 18,3 %, der EU-Schnitt lag bei 12 %. Der bereinigte Gender Pay Gap (also unter Berücksichtigung von Faktoren wie Arbeitszeit, Branche, Ausbildung etc) liegt in Österreich noch immer bei 12,3 % und deutlich über dem EU-Schnitt. Hier beginnt der Bereich, in dem die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen aufgrund sachlicher Kriterien nicht mehr erklärbar ist. Gerade bei der Lohngleichheit hinkt daher die Praxis der Theorie hinterher, was vie...

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