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ASoK 8, August 2012, Seite 314

Arbeitskräfteüberlassungen in der Bauwirtschaft – mehrfache Haftung

Bartos, Die Haftung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und die Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft, SozSi. 2012, 232; Rz. 1212a der LStR 2002.

S. 315 Die Autorin weist darauf hin, dass bei einem weitergegebenen Bauauftrag, der im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung abgewickelt wird, zwei Haftungsbestimmungen nebeneinander bestehen:

  • Einerseits greift die auftragsunabhängige Auftraggeberhaftung nach § 67a ASVG, die 20 % des Werklohns umfasst und vermieden werden kann, wenn das Unternehmen, an das der Bauauftrag weitergegeben wird, in die HFU-Liste eingetragen ist oder wenn der Haftungsbetrag an das Dienstleistungszentrum überwiesen wird.

  • Darüber ist die auf die konkret überlassenen Arbeitskräfte bezogene Haftung des § 14 Abs. 3 AÜG für das zustehende Entgelt und die darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge zu beachten. Im Unterschied zur ASVG-Auftraggeberhaftung ist diese Haftung des Beschäftigers einerseits auf jene Entgelte und darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge eingeschränkt, die der überlassenen Arbeitskraft für die Dauer des Einsatzes im Beschäftigerunternehmen zustehen. Andererseits ist sie inhaltlich nicht auf Bauleistungen beschränkt. Diese Haftung kann durch jene Maßnahmen, die die ASVG-Auftraggeberhaftung hintanhalten, auch nicht einge...

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