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IRZ 5, Mai 2018, Seite 219

Bilanzierung von virtuellen Währungen nach IFRS und aufsichtsrechtliche Behandlung bei Banken

Guido Sopp und David Grünberger

Ungeachtet der jüngsten Diskussionen und Kursschwankungen hat die Bedeutung von virtuellen Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Auch Banken zeigen ein Interesse an virtuellen Währungen. Ergänzend zum Beitrag von Kirsch/von Wieding in Heft 3 der IRZ (IRZ 2018, 115 ff.), der die Bestandsbilanzierung von Bitcoin aus der Perspektive von Nicht-Finanzunternehmen behandelt, stehen im folgenden Beitrag Besonderheiten der IFRS-Bilanzierung bei Banken sowie die aufsichtsrechtlichen Implikationen im Fokus.

1. Einführung

Virtuelle Währungen können zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen genutzt und zu Handelszwecken oder als längerfristige Investition gehalten werden. Innerhalb des jeweiligen Netzwerks an Nutzern erfüllen virtuelle Währungen die üblichen Funktionen traditioneller Währungen, d.h., sie werden als Austauschmedium und Rechnungseinheit zur Bestimmung des Werts der zum Austausch stehenden Waren und Dienstleistungen verstanden. Allerdings haben virtuelle Währungen bislang nicht den Status eines gesetzlich anerkannten Zahlungsmittels erlangt.

In virtuelle Währungen investierende Banken müssen sich mit einer Vielzahl an rechtlichen Fr...

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