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IRZ 7-8, Juli 2019, Seite 281

Utility Token im IFRS-Abschluss

Der Fall – die Lösung

Mario Keiling

1. Einführung

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether finden in letzter Zeit zunehmend Beachtung in Forschung, Praxis und Politik. Neben Currency Token (auch Coins genannt, z.B. Bitcoin) gibt es noch weitere Tokenklassen. Hinsichtlich der ökonomischen Relevanz weisen Utility Token ein Emissionsvolumen von ca. 13 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018 auf und liegen daher an zweiter Stelle hinter Currency Token. Bei Utility Token handelt es sich um eine Art digitalen „Gutschein“, der zunächst erworben und dann gegen immaterielle Waren oder Dienstleistungen eingelöst oder an sog. Kryptobörsen (z.B. Binance) veräußert werden kann. Ein Utility Token kann i.d.R. nur gegen andere hochliquide Token (v.a. Bitcoin oder Ether) erworben werden. Entsprechend ist es zunächst notwendig, an einer Wechselplattform (z.B. coin-base.com) Fiatwährung gegen hochliquide Token zu tauschen.

Die Bilanzierung von Kryptowährungen wird zwar teilweise in der Literatur diskutiert, jedoch stehen hier v.a. Currency Token im Fokus. Dieser Beitrag illustriert anhand eines Fallbeispiels die Bilanzierung von Utility Token im IFRS-Abschluss.

2. Der Fall

Die kapitalmarktorientierte Beta AG (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) erwirbt am 31....

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