Suchen Kontrast Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 15. April 2026, Seite 575

Kein Übergang offener Teilwertsiebentel bei Verschmelzung ohne Objektverknüpfung

Entscheidung: ; Revision zugelassen.

Norm: § 4 UmgrStG.

Für die Frage, ob offene Siebentelabschreibungen bei einer Verschmelzung auf die übernehmende Gesellschaft übergehen, ist § 4 UmgrStG analog (vgl ) anzuwenden. Das hat zur Folge, dass offene Siebentel einer vermögensverwaltenden und übertragenden Körperschaft aus der Teilwertabschreibung an einer Beteiligung, die das einzige wesentliche Vermögen dieser Gesellschaft darstellte und die im Zeitpunkt der Verschmelzung nicht mehr vorhanden war, mangels Objektverknüpfung nicht auf die übernehmende Körperschaft übergehen.

Daten werden geladen...