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ÖBA 4, April 2026, Seite 297

Prozent vs Prozentpunkt: Intransparenz

ÖBA 2026/3197 (OGH)

§§ 6, 28, 29 KSchG.

https://doi.org/10.47782/oeba202604029701

Intransparent ist eine Klausel, bei der unklar bleibt, ob sie eine Prozentpunktänderung (zB von 5% auf 4% der Bemessungsgrundlage) oder bloß eine prozentuelle Änderung um 1% (zB von 5% auf 4,95%) ermöglicht.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Der Kl ist ein zur Verbandsklage nach § 29 Abs 1 KSchG berechtigter Verband.

[2] Die Bekl bietet österr Kunden (Verbrauchern) regelmäßig Versicherungsverträge an. Die Vertragsabschlüsse erfolgen mit Verbrauchern im Massengeschäft. Die Bekl hat für ihre Kunden „m“ eingerichtet, bei dem es sich um ein Kundenbindungsprogramm handelt. M erfordert bestimmte Voraussetzungen für die Teilnahme und bietet dem Kunden im Gegenzug Begünstigungen, wie einen m Bonus bei Schadenfreiheit während des Kalenderjahres iHv 5% (unter 26 Jahren: 10%) der Prämien aus Schaden-/Unfallversicherungsverträgen. [...]

4. Klausel 4 (Art 8.2 AGB)

4.1.U darf den Prozentsatz der Höhe des m Bonus in Punkt 6.2 pro Kalenderjahr um maximal 1% im Vergleich zu dem im Vorjahr gewährten Prozentsatz absenken.

U wird dem Kunden die beabsichtigte Herabsetzung durch Mitteilung in sein Kundenportal m zur Kenn...

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