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ASoK 1, Jänner 2020, Seite 38

Kein individualrechtlicher Anspruch auf „Nachzahlung“ für betriebliche Essenbons nach der Pensionierung

1. Zwar können Arbeitnehmer auf eine Wohlfahrtseinrichtung als solche nicht vertrauen, weil deren Errichtung bzw deren Bestehen für sich allein noch keine Leistung des Arbeitgebers darstellt, die Inhalt der Einzelverträge werden könnte. Vom Arbeitgeber im Rahmen einer Wohlfahrtseinrichtung erbrachte entgeltwerte Leistungen, die keinen eindeutigen kollektiven Charakter in dem Sinn haben, dass sie von jedermann (objektiv) erkennbar ungeeignet sind, als S. 39 individuelle Ansprüche Bestandteil der betroffenen Einzelarbeitsverträge zu werden (zB Betriebsausflug, Werkskindergarten), können aber – sofern die einzelnen Arbeitnehmer aufgrund der gegebenen Umstände auf einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Arbeitgebers vertrauen können – einzelvertragliche Verpflichtungen des Arbeitgebers für die Zukunft auslösen.

2. Für die Frage, welche Leistungen durch schlüssiges Verhalten des Arbeitgebers individuelle Ansprüche der Arbeitnehmer begründen, kann es dabei auch eine Rolle spielen, ob und inwieweit die Leistungen mit den Arbeitsleistungen zusammenhängen oder vorrangig andere Ziele verfolgen. Ist nur Letzteres der Fall, wird hier in der Regel keine schlüssige Verpflichtung des Arbeitgebers...

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