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ASoK 1, Jänner 2020, Seite 10

Vertretung im Arbeitslosenversicherungsrecht

Fälle gewillkürter und gesetzlicher Vertretung

Andreas Gerhartl

Die Frage, ob im Verfahren nach dem Arbeitslosenversicherungsrecht eine Vertretung möglich ist, spielt in unterschiedlichen Konstellationen eine Rolle und betrifft etwa auch Fälle wie die Geltendmachung eines gepfändeten Anspruchs durch einen betreibenden Gläubiger oder die Verhängung von Sanktionen wegen Verschuldens des Erwachsenenvertreters. Die Thematik muss daher in einem grundsätzlichen Kontext betrachtet werden.

1. Geltendmachung des Anspruchs

1.1. Antragsprinzip

Für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gilt das Antragsprinzip. Das Arbeitslosengeld gebührt daher gemäß § 17 Abs 1 AlVG (auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen bereits vorher erfüllt sind) grundsätzlich erst ab dem Tag der Geltendmachung. Unter der Geltendmachung des Anspruchs ist dabei gemäß § 46 Abs 1 AlVG prinzipiell die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars beim AMS zu verstehen. Anders als etwa die Abholung des (leeren) Antragsformulars, die auch durch einen Vertreter vorgenommen kann, muss diese Rückgabe grundsätzlich persönlich durch den Anspruchsberechtigten erfolgen.

Es handelt sich bei der Geltendmachung daher um eine höchstpersönlich vorzunehmende und somit vertretungsfeindliche Handlung. Das bedeutet, dass sich der Betreffen...

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