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ASoK 8, August 2012, Seite 300

Beleidigung: Einmaliger Vorfall oder schon eine Belästigung?

Entscheidungsanmerkung zu 9 ObA 21/12x

Hans Trattner

In der oben angeführten Entscheidung ging der OGH auf die Frage ein, ob durch einen einmaligen „Ausrutscher“ des Arbeitgebers bereits ein beleidigendes, demütigendes Umfeld i. S. einer Belästigung nach § 21 GlBG geschaffen wurde. Der Begriff „Umfeld“ wird unter anderem auch i. Z. m. entsprechenden EU-Richtlinien interpretiert.

1. Sachverhalt

Die Klägerin war bei der Beklagten vom 22. bis zum als Reinigungskraft teilzeitbeschäftigt. Sie teilte der Beklagten am Abend des mit, dass sie im Krankenstand sei, woraufhin die Beklagte meinte, dass die Klägerin gar nicht mehr zu kommen brauche. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Beklagte die Klägerin bei diesem Telefonat beschimpft habe. In weiterer Folge kam es zu mehreren Telefonaten zwischen den Parteien, in denen die Beklagte versuchte, der Klägerin zu erklären, dass sie unter anderem eine Kontonummer benötige, um ihr restliches Geld überweisen zu können. Noch vor Erhalt eines schließlich von der Beklagten überwiesenen Betrages von 70 Euro rief die Klägerin neuerlich bei der Beklagten an und sagte, dass sie zur Arbeiterkammer gehen werde, wenn sie nicht innerhalb von zwei Tagen ihr Geld bekomme. Daraufhin meinte die Beklagte, dass die ...

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