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Externe Unternehmensrechnung
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Externe Unternehmensrechnung

Handbuch für Studium und Bilanzierungspraxis

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5247-4

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Externe Unternehmensrechnung (6. Auflage)

S. 395Kapitel 13 Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen

A. Überblick

Abb. 13.1: Überblick über RückstellungenAbb. 13.1: Überblick über Rückstellungen

Relevante Gesetzesstellen

§ 198 Abs. 8 UGB, § 201 Abs. 2 Z. 4 UGB, § 211 UGB, § 9 EStG, § 14 EStG, § 23 AngG, § 2 Abs. 1 ArbAbfG, § 6 BMVG, § 14 Abs. 1 BMVG

B. Basiswissen

13.1. Überblick zu Rückstellungen

Rückstellungen gehören zum Fremdkapital und sind nach dem Grundsatz der Vorsicht (§ 201 Abs. 2 Z. 4b UGB) zu bilden (vgl. Kap. 2.4.) für ungewisse, aber wahrscheinliche Verbindlichkeiten bzw. drohende Verluste zu bilden, die ursächlich im aktuellen oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, aber erst einer späteren S. 396Periode zur Auszahlung führen. Zusätzlich können noch Rückstellungen für Aufwendungen gebildet werden, deren Entstehung auf aktuelle oder frühere Perioden zurückzuführen ist, die zwar am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, aber hinsichtlich ihrer Höhe und/oder des Zeitpunktes des Eintritts unbestimmt sind.

Die Abgrenzung zu Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich über den Unsicherheitsfaktor, der im Bestand (Grund), dem Zeitpunkt der Fälligkeit und/oder der Höhe liegen kann. Während bei Verbindlichkeiten der Entritt als auch der Zeitpunkt der Fälligkeit und die Betragshöhe mit Sicherheit feststehen, ist bei Rückstellungen zumindest Fällligkeit oder Betrag...

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