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Externe Unternehmensrechnung
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Externe Unternehmensrechnung

Handbuch für Studium und Bilanzierungspraxis

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5247-4

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Externe Unternehmensrechnung (6. Auflage)

S. 86Kapitel 4 Aufbau einer Unternehmensbilanz

A. Überblick

Abb. 4.1: Aufbau einer UnternehmensbilanzAbb. 4.1: Aufbau einer Unternehmensbilanz

Relevante Gesetzesstellen

§ 195 UGB, § 196 Abs. 1 UGB, § 198 Abs. 2-7 UGB, § 199 UGB, § 203 Abs. 5 UGB, § 224 UGB, § 237 Abs. 1 Z. 2-3 UGB

B. Basiswissen

4.1. Inhalt und Gliederung der Bilanz

Gemäß § 196 Abs. 1 UGB hat die Bilanz sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Diese allgemeine Vorschrift über den Inhalt der Bilanz wird durch § 198 Abs. 1 UGB inhaltlich präzisiert. Entsprechend dieser Vorschrift sind von Unternehmern

  • S. 87das Anlagevermögen,

  • das Umlaufvermögen,

  • das Eigenkapital,

  • die Rückstellungen,

  • die Verbindlichkeiten und

  • die Rechnungsabgrenzungsposten

gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Generalnorm des § 195 UGB aufzugliedern (d.h. eine den GoB entsprechende, klare und übersichtliche Aufstellung, vgl. Kap. 2.4.).

Für Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 224 UGB die nachstehend detaillierten Mindestgliederungsvorschriften. Ein Großteil der Einzelunternehmen und Personengesellschaften verwendet jedoch, ohne dazu verpflichtet zu sein, die Gliederungsvorschriften für Kapitalgesellschaften.

Mindestgliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften
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Aktivseite

A.

Anlagevermögen

I.

Immaterielle Vermögensgegenstä...

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