1 × 1 der Personalverrechnung 2026
9. Aufl. 2026
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S. 14015. Bezugsumwandlung für emissionsfreie Fahrzeuge
Eine Bezugsumwandlung für emissionsfreie Fahrzeuge in der Lohnverrechnung ist eine Vereinbarung, bei der ein Teil des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in eine steuerbegünstigte Überlassung eines emissionsfreien Firmenfahrzeugs (zB E-Auto, E-Bike) umgewandelt wird.
Die Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen bzw geleasten Fahrrades oder Kraftrades mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer zur Privatnutzung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überkollektivvertraglich gewährter Geldbezüge führt zu einem Sachbezugswert von null.
Die Reduktion der Bruttobezüge muss überkollektivvertraglich erfolgen und darf den KV-Mindestlohn nicht unterschreiten, wobei sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge reduziert werden.
Wird dem Arbeitnehmer ein emissionsfreies Fahrzeug zur Verfügung gestellt, so ermöglicht die Sachbezugswerteverordnung, eine Lohn- und Gehaltsreduktion zu vereinbaren. Dies führt auch zu einer Reduktion der Lohnsteuerbemessungsgrundlage und auch der Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung sowie Lohnnebenkosten. Voraussetzung für die Bezugsumwandlung ist das Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung.
Das kollektivvertragli...