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1 × 1 der Personalverrechnung 2026
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1 × 1 der Personalverrechnung 2026

9. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5402-7

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1 × 1 der Personalverrechnung 2026 (9. Auflage)

S. 11411. Mitarbeitergewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer sind bis zu EUR 3.000 im Kalenderjahr steuerfrei (Wert für 2026).

Praxistipp

Unter aktiven Arbeitnehmern sind grundsätzlich nur Personen zu verstehen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen und im Zeitpunkt der Gewährung der Gewinnbeteiligung im aufrechten Dienstverhältnis - unabhängig von dessen Dauer - stehen. Darunter fallen auch Dienstverhältnisse, die arbeitsrechtlich aufrecht, aber zB durch Karenz, Präsenzdienst, Freizeitphase bei geblockter Altersteilzeit, Sabbatical oder ähnliche Dienstfreistellungen unterbrochen sind.

Bei mehreren Arbeitgebern steht die Befreiung insgesamt nur bis zu EUR 3.000 pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr zu.

Für die Steuerfreiheit gilt:

  • Die Gewinnbeteiligung muss allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

  • Insoweit die Summe der jährlich gewährten Gewinnbeteiligung das unternehmensrechtliche Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der im letzten Kalenderjahr endenden Wirtschaftsjahre übersteigt, besteht keine Steuerfreiheit.

  • Die Zahlung erfolgt nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift.

  • Die Gewinnbeteiligung darf ni...

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