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AVR 1, Februar 2026, Seite 2

Die anfechtungsrechtliche Immunisierung bestimmter Abgaben durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025

Zwischen Fiskalinteresse und Gläubigergleichbehandlung

Markus Mittendorfer

Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 sollen Zahlungen und Sicherstellungen zugunsten der Finanzverwaltung sowie der Sozialversicherungsträger vor einer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter geschützt werden. Zwar erscheint diese Maßnahme vor dem Hintergrund der angespannten Budgetlage fiskalpolitisch nachvollziehbar, sie wirft aber fundamentale Fragen zur kohärenten Anwendung der Insolvenzordnung und zur Gläubigergleichbehandlung auf. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Neuregelung und zeigt ihre möglichen insolvenzrechtlichen Implikationen auf.

1. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 und seine insolvenzrechtlichen Implikationen

Am hat die Bundesregierung die Regierungsvorlage für ein aus insgesamt drei Teilen bestehendes Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) vorgelegt. Das BBKG 2025 wurde am im Nationalrat beschlossen und trat am in Kraft. Das Gesetzespaket umfasst das BBKG 2025 - Teil Steuern, das BBKG 2025 - Teil Sozialabgaben und das BBKG 2025 - Teil Daten. Insbesondere im Teil Steuern enthält das BBKG 2025 teils erhebliche Verschärfungen in mehreren Bereichen, die bemerkenswerterweise nicht nur das Steuerrecht selbst betreffen. So sieht das Gesetzespaket in einem neu eingefügten...

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