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Zum Verkauf von Grundstücken als wirtschaftliche Tätigkeit
Entscheidung: Grzera, C-213/24.
Norm: Art 9 MwStSyst-RL.
Art 9 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass als Mehrwertsteuerpflichtiger, der eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt, eine Person angesehen werden kann, die eine ursprünglich zu ihrem Privatvermögen gehörende Fläche veräußert und dazu einen gewerblichen Unternehmer mit der Vorbereitung des Verkaufs beauftragt, der als Bevollmächtigter dieser Person aktive Schritte zur Vermarktung von Grund und Boden vornimmt und sich für diesen Verkauf ähnlicher Mittel bedient wie ein Erzeuger, Händler oder Dienstleistender im Sinne dieser Bestimmung.
Art 9 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er im Rahmen eines Verkaufsgeschäfts, das als wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Richtlinie eingestuft wird, dem nicht entgegensteht, dass die von Ehegatten, die gemeinschaftliche Eigentümer sind, gebildete gesetzliche Gemeinschaft als Steuerpflichtiger, der eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausübt, angesehen wird, wenn diese Ehegatten gegenüber Dritten so auftreten, dass sie das eine wirtschaftliche Tätigkeit begründende Geschäft des Verkaufs von zu dieser Gemeinschaft gehörenden Flächen gemeinsa...