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Vorliegen einer Neugründung iSd NeuFöG
Von einer Neugründung eines Betriebes (nach Konkurs des Elternbetriebes) kann trotz Gründung einer neuen GmbH nicht ausgegangen werden, wenn der Betriebsstandort samt Infrastruktur gleich bleibt, der Tätigkeitsbereich in der gleichen Branche liegt, nennenswerte Investitionen nicht erfolgen und die handelnden Personen, wenn auch in anderen offiziellen Funktionen, im Wesentlichen gleich bleiben.
1. Der Fall
Die Beschwerdeführerin (Bf) beanspruchte die Befreiung von der Zahlung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zu diesem Beitrag (DZ) im Rahmen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG). Sie habe einen Betrieb neu gegründet.
Als Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung schrieb das Finanzamt der Bf den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zu diesem Beitrag vor. Nach Ansicht des Finanzamtes seien die Voraussetzungen des NeuFöG nicht gegeben.
2. Rechtsgrundlagen
Nach § 1 Z 7 NeuFöG werden zur Förderung der Neugründung von Betrieben nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 NeuFöG die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Fami...