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IRZ 9, September 2019, Seite 383

Praxis der (Konzern-)Zahlungsberichterstattung

Eine empirische Analyse der Erstanwendung der

Alina Sigel und Dirk Hachmeister

Die §§ 341q–341y HGB verpflichten bestimmte (Mutter-)Unternehmen des Rohstoffsektors zur Transparenz über bestimmte Zahlungen an staatliche Stellen durch die Erstellung eines (Konzern-)Zahlungsberichts.

Der vorliegende Beitrag analysiert, nach einer kurzen Beschreibung der regulatorischen Änderungen, die Erstanwendung der Regelungen für das Geschäftsjahr 2016 und stellt Unterschiede in der Anwendung der Regelungen fest. Die Autoren empfehlen eine Konkretisierung seitens des Gesetzgebers, um die Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Berichtsinhalte zu verbessern.

1. Regelungsgegenstand der §§ 341q–341y HGB

§ 341q HGB verpflichtet Kapitalgesellschaften bzw. Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264a Abs. 1 HGB, die in der mineralgewinnenden Industrie oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig sind und auf die nach den Vorschriften des Dritten Buchs die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Zweiten Abschnitts anzuwenden sind, zur Erstellung von (Konzern-)Zahlungsberichten. Zur Bestimmung des Tätigkeitsbegriffs wird in § 341r Nr. 1–2 HGB auf ein in der EU verwendetes System zur Klassifikation von Wirtschaftszweigen NACE (Nomenclature statistique des activités éc...

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