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Vortragende in Erwachsenenbildungseinrichtungen: Pflicht zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen?
Das BFG entschied über die Frage, ob Erwachsenenbildungseinrichtungen verpflichtet sind, von den an nebenberufliche Vortragende geleisteten Vergütungen Dienstgeberbeiträge zu entrichten. Ausgangspunkt dieser Streitfrage ist der in § 41 Abs 2 FLAG für Zwecke der Definition des Begriffs des freien Dienstnehmers enthaltene dynamische Verweis auf § 4 Abs 4 ASVG. Nach Ansicht der betroffenen Erwachsenenbildungseinrichtung führt sozialversicherungsrechtliche Unentgeltlichkeit zum Wegfall der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages, während jedoch die belangte Behörde nach Durchführung einer Lohnsteuerprüfung Dienstgeberbeiträge vorschrieb.
1. Der Fall
Der Beschwerdeführer (in der Folge Bf) ist ein im Bereich der Erwachsenenbildung iSd § 1 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens aus Bundesmitteln tätiger Verein und gehört einer in der Kundmachung BGBl II 2001/228 genannten Einrichtung an. Der Bf wendet sich mit einem breitgefächerten Kursangebot (zB Sprachen, Wissenschaft) an die Öffentlichkeit.
Für die Abhaltung dieser Kurse verpflichtete der Bf im Beschwerdezeitraum 2014 bis 2016 nebenberuflich...